
Erfrischungsgeldervergleich zur Bundestagswahl 2025: In welcher Stadt erhalten Wahlhelfende das meiste Geld?
- Die Gisma University of Applied Sciences analysiert Erfrischungsgelder für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar
- Mannheim bietet mit einer Aufwandsentschädigung von 100 Euro die höchste Vergütung für Wahlhelfende
- Münster zahlt mit nur 25 Euro den niedrigsten Betrag
Berlin, 13. Januar 2025 – Die Erfrischungsgelder für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 unterscheiden sich von Kommune zu Kommune deutlich. Eine aktuelle Analyse der Gisma University of Applied Sciences (www.gisma.com) zeigt, dass die Beträge in den 29 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands um bis zu 75 Euro variieren.
Für die Untersuchung wurden nur die pauschalen Beträge berücksichtigt. Alle Boni, Zuschläge oder Gelder für Wahlvorstehende wurden aus dem Ranking exkludiert.
Mannheim übernimmt die Spitze
In Deutschland empfiehlt die Bundeswahlordnung, Wahlhelfende mit einem Erfrischungsgeld von mindestens 25 Euro zu entschädigen. Viele Städte setzen jedoch auf höhere Vergütungen, um das Engagement der Ehrenamtlichen angemessen zu honorieren. An der Spitze des Rankings steht die Stadt Mannheim, wo sowohl Urnen- als auch Briefwahlhelfende jeweils 100 Euro erhalten. Auf den folgenden Plätzen finden sich Berlin und Dortmund, die Urnenwahlhelfende mit 100 Euro und Briefwahlhelfende mit 80 Euro entschädigen. In Bielefeld beträgt die Vergütung in beiden Funktionen 80 Euro, während in Essen Urnenwahlhelfende 80 Euro und Briefwahlhelfende 60 Euro erhalten.
In Stuttgart, ebenfalls exkludiert aus dem Ranking, gestaltet sich die Vergütung etwas anders: Hier wird ein Stundenlohn von 13 Euro gezahlt, wodurch Wahlhelfende maximal 104 Euro am Tag verdienen können. Diese Regelung unterscheidet sich jedoch von den Pauschalvergütungen in anderen Städten.
Münster am unteren Ende der Vergütungsskala
In Münster erhalten Urnen- wie auch Briefwahlhelfende nur die empfohlenen 25 Euro, womit die Stadt das untere Ende des Rankings markiert. In Chemnitz verhält es sich ähnlich. Hier bekommen Urnenwahlhelfende eine Vergütung von 35 Euro und Briefwahlhelfende eine von 30 Euro. Die Stadt Hamburg zahlt seinen Wahlhelfenden in beiden Kategorien 35 Euro. In Mönchengladbach erhalten Urnenwahlhelfende 40 Euro, während Briefwahlhelfende nur mit 35 Euro vergütet werden. In den Städten Bochum, Bonn und Hannover bekommen sowohl Urnen- als auch Briefwahlhelfende 40 Euro für ihre Tätigkeit.
Differenzierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Wahlhelfenden
Der reibungslose Ablauf einer Wahl basiert auf dem koordinierten Einsatz verschiedener Wahlhelfergruppen, deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten sich deutlich unterscheiden. Urnenwahlhelfende bilden dabei das Rückgrat des Wahlprozesses in den Wahllokalen. Ihre Tätigkeit beginnt bereits früh am Morgen, typischerweise um 8 Uhr, und erstreckt sich über den gesamten Wahltag bis zur abendlichen Stimmenauszählung. Sie sind unmittelbar für die Durchführung der Wahl verantwortlich: Sie kontrollieren die Wahlberechtigungen, nehmen Stimmzettel entgegen und überwachen den gesamten Wahlvorgang, um die Integrität des demokratischen Prozesses zu gewährleisten. Briefwahlhelfende hingegen haben einen zeitlich und inhaltlich anders gelagerten Aufgabenbereich. Ihr Einsatz konzentriert sich primär auf die Auszählung der Briefwahlstimmen, die in der Regel erst am Nachmittag des Wahltages beginnt. Diese Tätigkeit erfordert präzise Dokumentation und sorgfältige Überprüfung der eingegangenen Briefwahlunterlagen.
Prof. Dr. Ramon O’Callaghan, Präsident der Gisma University of Applied Sciences, kommentiert die Ergebnisse: „Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den rund 90.000 Wahlvorständen in Deutschland bilden die wichtigste Säule des Wahlverfahrens, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu gewährleisten. Ihre Aufgabe ist ein Schlüsselelement für die Integrität des demokratischen Wahlprozesses. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, genügend Wahlhelfer zu finden – ein Umstand, der vielerorts zu einer Erhöhung der Erfrischungsgelder geführt hat. Es ist wichtig, diese ehrenamtliche Arbeit durch eine angemessene Vergütung und gesellschaftliche Anerkennung zu würdigen, um die hohe Qualität der Wahlen weiterhin zu gewährleisten.“