SERS-Aufenthaltsgenehmigungsservice
Die Gisma University of Applied Sciences ist stolz auf ihre langjährige Partnerschaft mit SERS, einer renommierten Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht mit Sitz in Berlin.
SERS ist unser offizieller Partner und berechtigt, im Namen von Gisma-Studierenden eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu beantragen, sei es zu Studienzwecken oder als Arbeitssuchende nach dem Abschluss.
Dieser Service steht immatrikulierten Gisma-Studierenden mit Wohnsitz in Berlin oder Potsdam zur Verfügung. Konkret bedeutet dies, dass SERS Ihren Erstantrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung sowohl für Studien- als auch für Arbeitssuchende direkt bei den örtlichen Ausländerbehörden in Berlin oder Potsdam einreichen kann.
Diese Unterstützung wird berechtigten Gisma-Studierenden kostenlos angeboten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die von den deutschen Ausländerbehörden festgelegte offizielle Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung weiterhin vom Studierenden zu tragen ist.
Durch unsere Zusammenarbeit mit SERS können Sie sich während des gesamten Einwanderungsprozesses auf kompetente rechtliche Beratung verlassen. Das Team von SERS unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen und sorgt dafür, dass das gesamte Verfahren klar, effizient und vorschriftsmäßig abläuft – damit Sie sicher sein können, die richtige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Das Team für internationale Studentenangelegenheiten der Gisma steht Ihnen bei der Antragstellung bei SERS zur Seite und bietet Ihnen praktische und prozessorientierte Beratung zu allen Einwanderungsfragen während Ihres Studiums.
Wir hoffen, dass diese Partnerschaft Ihnen Sicherheit gibt, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist: Ihr Studium und Ihren zukünftigen Erfolg.